Neue Plattform für Ersatzbaustoffe erleichtert die Arbeit

Der Hochsauerlandkreis hat eine innovative Plattform ins Leben gerufen, die es Tiefbaufirmen und Bauherren ermöglicht, mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) effizient und rechtskonform zu verwenden. Diese Entwicklung kommt nach der Einführung der bundeseinheitlichen Ersatzbaustoffverordnung und bietet eine zentrale Anlaufstelle für alle notwendigen Anzeigen und Dokumentationen.

Plattform für Ersatzbaustoffe: Eine zentrale Anlaufstelle

Der Hochsauerlandkreis hat eine Plattform entwickelt, die speziell für Tiefbaufirmen und Bauherren konzipiert ist. Über diese Plattform können sie mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) gemäß den neuen Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung nutzen. Diese Plattform, die unter https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/umwelt/abfallwirtschaft/ersatzbaustoffverordnungerreichbar ist, ermöglicht das Eintragen aller von der Verordnung geforderten Anzeigen und Dokumentationen. Zudem bietet sie umfassende Informationen zu den Einbaumöglichkeiten der MEB.

Die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 hat erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau von MEB in technische Bauwerke geregelt. Seitdem dürfen Ersatzbaustoffe nur dann in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie einer bestimmten Materialklasse zugeordnet sind und unter einem vorgeschriebenen Güteüberwachungssystem hergestellt wurden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Boden und Grundwasser.

MEB sind überwiegend Recycling-Baustoffe, die aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen bestehen. Technische Bauwerke umfassen alle mit Boden verbundenen Anlagen oder Einrichtungen wie Straßen, Wege, Parkplätze, Lagerplätze oder Aufschüttungen, die nach der Fertigstellung bebaut werden.

Verbindliche Vorgaben für den Einsatz von Ersatzbaustoffen

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt bei der bauausführenden Tiefbaufirma oder dem Bauherrn. Diese müssen sicherstellen, dass alle Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung eigenverantwortlich umgesetzt werden. Dabei sind mehrere entscheidende Fragen zu klären:

  • Wo dürfen Ersatzbaustoffe eingebaut werden und wo sind sie verboten?
  • Wo befinden sich Wasserschutzgebiete sowie Landschafts- oder Naturschutzgebiete?
  • Wurden die verwendeten Ersatzbaustoffe ordnungsgemäß untersucht?
  • Welche Materialklasse liegt vor?
  • Wann ist der Einbau von Ersatzbaustoffen anzeigepflichtig?

Die neue Plattform des Hochsauerlandkreises bietet hier eine wertvolle Unterstützung. Sie ermöglicht es den Nutzern, alle notwendigen Anzeigen und Dokumentationen einfach und zentral zu verwalten. Dadurch wird nicht nur der bürokratische Aufwand reduziert, sondern auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erleichtert. Darüber hinaus stellt die Plattform umfassende Informationen zur Verfügung, die Bauherren und Tiefbaufirmen bei der sicheren und rechtskonformen Verwendung von Ersatzbaustoffen unterstützen.

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