Die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren markiert einen signifikanten Fortschritt in der deutschen Baubranche, indem sie einen umfassenden Wandel hin zu effizienteren und transparenteren Prozessen einleitet. Durch die Einführung des wegweisenden Projekts „Virtuelles Bauamt“ unternimmt das Bundesland einen entscheidenden Schritt zur Realisierung eines lückenlosen, digitalen Verfahrenswegs – von der Einreichung des Bauantrags bis hin zur Ausstellung der Baugenehmigung. Diese Neuerung, die durch die Zustimmung des Kabinetts zu einem entsprechenden Gesetzentwurf weiter gestärkt wird, steht nun vor der Diskussion im Landtag. Das Hauptziel dieses Vorhabens ist es, die Verfahren der Bauplanung und -genehmigung nicht nur zu beschleunigen, sondern sie zugleich für alle Beteiligten transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Das Virtuelle Bauamt: Ein Schlüsselschritt zur digitalen Effizienz
Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts nimmt die Digitalisierung baurechtlicher Verfahren einen entscheidenden Vorstoß. Dieses ambitionierte Projekt, das vom Landeskabinett am 19. September 2023 eine offizielle Zustimmung erhielt, verspricht eine signifikante Beschleunigung und Vereinfachung der baurechtlichen Abläufe. Nicole Razavi, die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, betont die Bedeutung dieser Entwicklung: Die Digitalisierung ermöglicht einen medienbruchfreien Durchlauf des gesamten Verfahrens, von der Einreichung des Bauantrags bis hin zur Baugenehmigung.
Diese Umstellung auf digitale Prozesse dient nicht nur der Vereinfachung für alle Beteiligten, sondern wirkt sich auch positiv auf die Bearbeitungsdauer aus. Mit der digitalen Transformation im Bauwesen geht eine deutliche Entbürokratisierung einher, die das Verfahren nicht nur effizienter, sondern auch benutzerfreundlicher gestaltet. Die positive Resonanz auf die erste Entwurfsfassung und der nachfolgende Kabinettsbeschluss machen deutlich, dass der Weg für eine umfassende Beratung im Landtag nun frei ist. Sollte das Parlament zustimmen, könnte diese zukunftsweisende Änderung bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 Wirklichkeit werden.
Neuerungen in der Landesbauordnung: Die Digitalisierung vorantreiben
Mit der ambitionierten Digitalisierung baurechtlicher Verfahren sind entscheidende Neuerungen in der Landesbauordnung (LBO) sowie in der dazugehörigen Verfahrensordnung (LBOVVO) verbunden, die das Bauwesen signifikant modernisieren:
Direkte Einreichung bei Baurechtsbehörden: Zukünftig sollen Anträge und Bauvorlagen direkt an die unteren Baurechtsbehörden gesendet werden, was die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzt. Die Gemeinden werden über das Virtuelle Bauamt unverzüglich informiert, was den Informationsfluss beschleunigt und rechtlich absichert.
Gezielte Nachbarschaftsbeteiligung: Die Beteiligung der Nachbarschaft wird auf die Fälle limitiert, in denen eine direkte Betroffenheit vorliegt. Dies schränkt das Verfahren nicht unnötig ein und sorgt für eine effizientere Abwicklung. Gleichzeitig wird durch explizite Anträge bei Abweichungen oder Ausnahmen von Vorschriften von Beginn an Transparenz geschaffen.
Elektronische Bekanntgabe von Entscheidungen: Die Möglichkeit, baurechtliche Entscheidungen elektronisch zu kommunizieren, unterstützt den medienbruchfreien, digitalen Ablauf und entspricht der fortschreitenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen.
Verpflichtende elektronische Einreichung ab 2025: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Einreichung von Dokumenten in Papierform nicht mehr möglich sein, was den vollständigen Übergang zu digitalen Prozessen markiert und die Effizienz weiter steigert.
Diese Änderungen reflektieren den fortschrittlichen Ansatz des Landes, die Verwaltung und das Bauwesen durch die Digitalisierung effizienter und transparenter zu gestalten.
Von Pilotbehörden zur flächendeckenden Anwendung: Die digitale Transformation in Aktion
Die praktische Erprobung der Digitalisierung baurechtlicher Verfahren durch Pilotbehörden spielt eine entscheidende Rolle für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts. Seit November 2022 wird die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ in ausgewählten Kommunen unter realen Bedingungen getestet. Diese Pilotphase dient dazu, die digitale Plattform optimal an die landesrechtlichen Anforderungen anzupassen und gleichzeitig wertvolles Feedback für die Weiterentwicklung zu sammeln. Bislang haben sich 191 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden im Land für eine Teilnahme angemeldet, ein beeindruckendes Zeichen für die breite Akzeptanz und das Interesse an der digitalen Transformation im Bauwesen.
Ministerin Nicole Razavi berichtet von einem sehr positiven Verlauf der bisherigen Tests. Die zehn Pilotbehörden, die die Plattform intensiv nutzen, liefern wichtige Erkenntnisse für die weitere Optimierung. Der Plan sieht vor, sukzessive mehr Behörden in die Testphase einzubeziehen, um bis Ende des Jahres erste Behörden vollständig auf das Virtuelle Bauamt umstellen zu können. Das Ziel für das nächste Jahr ist ambitioniert: Alle Baurechtsbehörden sollen die Vorteile des digitalen Verfahrens nutzen können, was einen signifikanten Schritt in Richtung einer effizienteren und moderneren Bauplanung und -genehmigung darstellt.