EBV-Novelle 2025: 6 Reformschritte, die die Branche jetzt fordert

Die Branche hat geliefert – jetzt ist die Politik am Zug. Sechs zentrale Punkte zeigen, wie eine praxisgerechte EBV-Novelle 2025 aussehen muss, damit Recyclingprojekte nicht weiter blockiert werden. Was konkret gefordert wird.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) steht auf dem Prüfstand – und die Branche drängt auf Veränderung. Auf dem 11. bvse-Mineraliktag in Ingolstadt wurde deutlich: Die bisherigen Regelungen bremsen Recycling und Bauprojekte aus, anstatt sie zu fördern. Die Ergebnisse des viel beachteten Planspiels 2.0 liefern nun konkrete Reformansätze. Doch die Zeit drängt – und das politische Zögern könnte den Fortschritt gefährden. Warum die EBV-Novelle 2025 kommen muss und welche sechs Stellschrauben jetzt entscheidend sind, zeigt dieser Überblick.

1. Eignungsnachweis entbürokratisieren – praxistauglich und wirtschaftlich denken

Ein zentrales Ergebnis des Planspiels 2.0 ist der dringende Reformbedarf beim Eignungsnachweis (EgN). Der bisher vorgeschriebene aufwendige Säulenversuch gilt vielen in der Branche als überholt – sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus technischer Sicht. Stattdessen soll der effizientere Säulenkurztest zum Standard werden, da er den Anforderungen ebenso genügt und sich an der europäischen Normung orientiert. Optional könne auch der Schüttelversuch eingesetzt werden, sofern er durchgängig verwendet wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Irrelevante Schadstoffparameter ohne definierte Grenzwerte führen zu Missverständnissen und Unsicherheit – hier fordert die Branche eine klare Fokussierung auf relevante Inhalte. Zudem soll künftig ein einziger EgN für alle Materialklassen eines Ersatzbaustoffs ausreichen und für Mengen zwischen 200 und 3.000 m³ gelten – das spart Kosten, Zeit und reduziert Bürokratie.

2. Dokumentationspflichten vereinfachen – mehr Klarheit für Bauherren und Behörden

Die aktuellen Anzeige- und Dokumentationspflichten der EBV gelten in der Branche als zu bürokratisch – und damit als praxisfern. Der Vorschlag: Die Voranzeigefrist soll von bisher 14 Tagen auf mindestens acht Tage verkürzt werden, ein Zeitraum, der realistischer mit Projektabläufen vereinbar ist. Gleichzeitig fordert der bvse eine verpflichtende Abschlussanzeige, deren Unterlassung künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll – ein Schritt, der die Nachvollziehbarkeit und Verbindlichkeit des Verfahrens erhöht. Auch bei mobilen Anlagen soll ein Standortwechsel anzeigepflichtig werden. Weitere Entlastung bringt der geplante Wegfall der unbegrenzten Aufbewahrungspflicht bis zum Wiederausbau. Für kleinere Bauprojekte unter 250 m³ entfällt künftig das bisher notwendige Deckblatt. Ein weiteres Plus an Flexibilität: die Möglichkeit zur Nutzung von Sammellieferscheinen – eine praxistaugliche Vereinfachung mit großem Potenzial zur Zeit- und Kostenersparnis.

3. Überwachungswerte neu justieren – Konzentration auf relevante Parameter

Im Umgang mit RC-Baustoffen hat das Planspiel klare Ergebnisse geliefert: Über 99 Prozent der geprüften Materialien halten die geforderten Feststoffwerte problemlos ein. Aus Sicht der Branche sind die bisherigen Überwachungswerte daher entbehrlich – sie erzeugen bürokratischen Mehraufwand, ohne praktischen Nutzen. Stattdessen wird vorgeschlagen, künftig nur noch zwei Regelparameter zu überwachen: PCB und MKW, und das differenziert nach Materialklassen. Dieser Wechsel würde nicht nur die Prüfverfahren verschlanken, sondern sich auch stärker an tatsächlichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken orientieren. Die vorgeschlagene Konzentration auf wenige, aber aussagekräftige Stoffparameter entspricht zudem der Realität auf den Baustellen und reduziert Fehlinterpretationen – ein klarer Schritt in Richtung einer praxisgerechten EBV-Novelle.

4. Planungsrisiken minimieren – Datenzugang und Geologie als Schlüsselfaktoren

Ein zentrales Problem bei der Umsetzung der EBV ist der eingeschränkte Zugang zu grundwasserrelevanten Daten. Obwohl viele Behörden über entsprechende Informationen zu Grundwasserabstand und Sickerstrecken verfügen, werden diese aus Angst vor Haftungsfragen oft nicht weitergegeben. Die Folge: Unsicherheit auf Baustellen, Planungsfehler und vermeidbare Verzögerungen. Die Branche fordert deshalb einen einheitlichen, verbindlichen Datenzugang, der eine rechtssichere und effiziente Projektplanung ermöglicht. Auch die frühzeitige Veröffentlichung geplanter Wasserschutzgebiete ab einem definierten Verfahrensstand ist essenziell, um Planungssicherheit zu schaffen. Geologische Gegebenheiten, wie z. B. der Einbau auf kiesigen Deckschichten, dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Statt politisch motivierter Verbote fordert der bvse eine fachlich begründete Einzelfallbewertung – gestützt auf vorhandene Daten, nachvollziehbare Kriterien und einheitliche Vorgaben für Behörden.

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9 Verbände, 1 Positionspapier: Der Plan für mehr Sekundärbaustoffe in der Bauwirtschaft

Sekundärbaustoffe gelten als klimafreundliche Alternative zu Primärrohstoffen – ihr Potenzial wird jedoch durch veraltete Regelwerke gebremst. Neun Branchenverbände fordern nun in einem gemeinsamen Positionspapier klare gesetzliche Anpassungen, damit Recyclingmaterialien endlich flächendeckend zum Einsatz kommen können. Es geht um mehr als nur Abfallverwertung – es geht um die Zukunft der Bauwirtschaft.

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5. Einbauverbote prüfen – kiesige Deckschichten differenzierter bewerten

Aktuelle Einschränkungen beim Einbau auf kiesigen Deckschichten oder in Fels beruhen laut bvse nicht auf belastbaren fachlichen Grundlagen, sondern auf politisch motivierten Vorgaben. Dabei liegt längst ein technisch fundiertes Konzept vor, das solche Bodentypen zwar als „ungünstig“, aber keinesfalls als generell ungeeignet einstuft. Die Branche fordert daher eine Rückkehr zur sachlichen Bewertung, bei der individuelle Standortbedingungen und geologische Daten berücksichtigt werden. Besonders kleinere Bauprojekte unter 250 m³ leiden unter den pauschalen Ausschlüssen und überzogenen Sicherheitsabständen, die nicht selten auf spekulativen Annahmen basieren. In der Praxis existieren umfassende geologische Informationen – doch auch sie werden aus Haftungsgründen oft nicht verwendet. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, braucht es nun klare, realitätsnahe Regelungen, die praktikabel sind und nicht unnötig blockieren.

6. Rechtsrahmen harmonisieren – EBV mit angrenzenden Vorschriften abstimmen

Eine moderne und praxistaugliche EBV-Novelle kann nur funktionieren, wenn sie sich nahtlos in den bestehenden Rechtsrahmen einfügt. Genau hier liegt derzeit ein großes Defizit: Die EBV steht häufig isoliert neben Regelwerken wie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der AwSV, den LABO-Empfehlungen oder der Deponieverordnung (DepV). Diese fehlende Abstimmung führt in der Praxis zu Unsicherheiten bei Probenahme, Einstufung und dem Umgang mit Hintergrundbelastungen – mit spürbaren Folgen für Planung, Genehmigung und Investitionen. Der bvse fordert daher eine konsequente Rechtsharmonisierung, um einheitliche Maßstäbe zu schaffen. Nur so entsteht die notwendige Klarheit, auf die sich Unternehmen, Prüfstellen und Behörden verlassen können. Eine klar abgestimmte Regulierung ist nicht nur bürokratisch effizienter, sondern auch ein entscheidender Hebel für Investitionssicherheit im Baustoffrecycling.

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